Ecovis Restrukturierung

Kritik an dem Entwurf der Neufassung des IDW S 6 (22.11.2011)

Der erst am 7.September 2011 veröffentlichte Entwurf einer Neufassung des IDW S 6 sieht sich erneut einer virulent geführten Diskussion ausgesetzt. So ist es nach Meinung von Herrn WP/StB Joachim Wieker grundsätzlich zu begrüßen, dass der IDW einen deutlicheren Bezug zwischen den Anforderungen des Standards und der BGH Rechtsprechung hergestellt und unter anderem klargestellt, dass
a) die Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit ein Pflichtbestandteil der Schlussbemerkung des Sanierungskonzeptes ist und
b) im Sanierungskonzept anzugeben ist, welche Sanierungsmaßnahmen bereits eingeleitet und realisiert sind.
Überdies begrüßt Joachim Wieker, dass der IDW der BGH Anforderung entsprochen hat und im IDW ES 6 klarstellt, dass bei kleineren Unternehmen das Ausmaß der Untersuchungen und die Berichterstattung an die Größenverhältnisse anzupassen sind.
Die Kritik am IDW ES 6 dürfte aber dennoch nicht verstummen, da auch der Entwurf der Neufassung die Antwort auf die Frage, wie ein angepasstes Ausmaß der Untersuchungen und Berichterstattung bei kleineren Unternehmen auszusehen hat, um dennoch die Erwartungen des BGH zu erfüllen, offen lässt.
Ferner entsteht durch die geforderte Darstellung bereits eingeleiteter Sanierungsmaßnahmen ein Zirkularitätsproblem. Sofern bereits eingeleitete Sanierungsmaßnahmen dargestellt werden sollen, obgleich die Umsetzung der Maßnahmen erst auf der Grundlage des Sanierungskonzeptes erfolgen soll, dreht sich der Sanierungsprozess im Kreis.
Auch vermag der IDW ES 6 bestehende Zeitprobleme nicht zu beheben. Nach dem Duktus des IDW wird der Nachweis der Sanierungsfähigkeit nur durch ein Vollkonzept geleistet, welches wiederum die Grundlage für die Entscheidung der Hausbank bzw. des Bankenpool darstellt. In Anbetracht der Tatsache, dass Sanierungskonzepte in der Regel erst bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beauftragt werden, reicht die verbleibende 3 Wochen Frist bis zur Insolvenzantragsstellung kaum aus um ein umfassendes Sanierungskonzept mit einem multiprofessionellen Expertenteam zu erstellen. Hier schafft zwar regelmäßig ein Zwischenkonzept mit den Kreditgebern zur Verfügungstellung einer Brückenfinanzierung Abhilfe, stellt aber damit auch bereits entscheidende Weichen für das später zu erstellende Sanierungskonzept.
Es bleibt also festzustellen so, dass die virulent geführte Diskussion über den IDW ES 6 nicht abreißen wird. Nichtsdestotrotz stellt der IDW nach Meinung von Prof. Dr. Paul J. Groß mit diesem Standard eine seriöse, alternativlose und durch die Rechtsprechung bestätige Entscheidungsgrundlage für die Konzeptadressaten, insbesondere die Banken, zur Verfügung.



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