Ecovis Restrukturierung

ESUG im Bundestag beschlossen

Am 27.10.2011 wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in dritter Lesung vom Deutschen Bundestag angenommen.

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ESUG als Lösung der Rechstunsicherheit bei Sanierungsgewinnen?

Bundesrat beschäftigt sich u.a. mit dem Entwurf des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Beraten werden soll auch über die ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen.

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