Ecovis Restrukturierung

Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung hat mit Wirkung vom 1.1.1999 die Konkursordnung abgelöst. Die Insolvenzordnung (kurz InsO) unterscheidet sich von der KO insbesondere durch die Einführung der Rechtsinstitute der Eigenverwaltung (§§ 270 ff InsO), des Insolvenzplanverfahrens (§§ 217 ff InsO) und durch das Wahlrecht der Insolvenzantragsstellung bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO.) Bis dato stellen alle drei genannten [...]

weiterlesen...