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Integrierte Ertragsplanung
Eine integrierte Vermögens- Finanz und Ertragsplanung stellt einen Kernbestandteil einer Fortführungsprognose respektive eines Sanierungsgutachtens dar. Dabei variiert der Planungshorizont fallabhängig. Allgemein gilt als Planungshorizont das aktuelle und das folgende Geschäftsjahr als ausreichend. Die Gesamtaussage zur Fortführungsprognose und des Sanierungsgutachtens ist maßgeblich von der Qualität der Planungsrechnung abhängig. integrierte Planungsrechnung
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