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Mindestanforderungen an Risikomanagementsysteme
Die Mindestanforderungen an Risikomanagementsysteme (kurz Ma-Risk) bilden die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von „Problemkrediten“ bei Kreditinstituten. Gemäß der Ma-Risk hat eine Bank bei Problemkrediten, die sich in der Marktnachfolge bzw. der Rechtsabteilung befinden die unabhängige und fachliche Kompetenz eines Wirtschaftsfachmannes einzuholen um umfangreichen Haftungsrisiken zu entgehen.
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